Dass private Neubauten zunehmend barrierefrei errichtet werden, ist ein noch recht neuer Trend. Üblicher Weise manifestiert sich dieser Gedanke an die eigene Zukunft im Alter in bodengleichen Duschzugängen, verbreiterten Zugangstüren und Treppen oder gar der Hausgestaltung auf einer Ebene statt mehreren Stockwerken. In Bestandsimmobilien, Jugendstilwohnungen, denkmalgeschützten Häusern oder Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist barrierefreies Wohnen aber nicht immer uneingeschränkt möglich. Wer zur Miete lebt, muss bei körperlichen Einschränkungen unter Umständen nach einer passend gestalteten Bleibe suchen oder im Alter gar einen Umzug in Kauf nehmen. Wohl dem, der da ein Heim sein eigen nennen kann, das ihm gehört. Wobei es bei Eigentümergemeinschaften und Häusern unter Denkmalschutz auch hier mitunter massive Einschränkungen geben kann.
Muss man im Alter umbauen oder reicht es nachzurüsten?
Je nachdem, wie stark man körperlich eingeschränkt ist und wie die Raumaufteilung des Eigenheimes sich gestaltet, ist ein altersgerechter Umbau unvermeidbar. Dies kann unter Umständen dein Einbau eines Hausliftes bedeuten. Das klingt zunächst teurer, als es tatsächlich ist. Auch deshalb, weil sogenannte Homelifte ohne den Einbau eines Kabinenschachts auskommen. Dabei können diese Senkrechtaufzüge eine Höhendifferenz von bis zu 15 Metern überwinden. Jedoch müssen für eine derartige Nachrüstung im Hausinneren die baulichen Gegebenheiten stimmen. Ein offenes Treppenhaus ist dabei die Mindestvoraussetzung.
Anders gestaltet sich die Nachrüstung mit einem Treppenlift. Bei motorischen Einschränkungen und für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sind hier vor allem sogenannte Plattformlifte hervorzuheben. Diese können gemäß BGB § 554a auch in Mietwohnungen angebracht werden, allerdings auf eigene Kosten. Die wichtigste bauliche Voraussetzung ist hierbei, dass die Treppen eine gewisse Mindestbreite nicht unterschreiten. Für das kleinste Standardliftmodell reicht eine 90 cm breite Treppe im Normalfall aus. Allerdings muss das Treppenhaus mindestens 2,15 m breit sein. Sollte der Aufstieg kurvig sein, muss der Winkel einen Radius von über einem Meter betragen, um Plattformlifte einbauen zu können.
Für die Nachrüstung und den Umbau von Eigenheimen in eine altersgerechte oder barrierefreie Wohneinheit, können Zuschüsse beantragt werden. Grundsätzlich ist ein Umbau bestehender Immobilien immer mit mehr Aufwand und höheren Kosten verbunden, als eine Nachrüstung. Entsprechend kann es sein, dass Zuschüsse nur fürs Nachrüsten, nicht aber für umfassendere Bauarbeiten bewilligt werden. Und genau für solche Fälle sind Treppenlifte eine gute Alternative.