Info-Artikel: Wasserschaden im Haus – was nun?!

Im Schnitt geschehen in Deutschland jeden Tag 10 Wasserschäden in Häusern und Wohnungen. Die Gründe dafür sind vielfältig. In den allermeisten Fällen verursacht ein Wasserrohrbruch Schäden am Gebäude. Auch undichte Zu- und Ableitungen an Haushaltsgeräten wie Wasch- und Spülmaschine oder Boilern zählen zu den Hauptursachen dafür, dass Wasser in die Böden, Wände und Decken eindringt. Im Vergleich zu Wasserschäden durch Rohrbruch oder durch von außen in die Bausubstanz eindringende Feuchtigkeit, sind kaputte Schläuche aber recht einfach selbst zu beheben. Wird das Problem jedoch länger nicht erkannt, können auch undichte Waschmaschinenleitungen nachhaltige Schäden verursachen. Dann ist die große Frage: Wer kümmert sich und wer zahlt für die Beseitigung und Reparatur?
Wasserschaden im Haus - was nun?!

Was tun bei Wasserschäden?

Das Wichtigste ist, die Wasserzufuhr abzustellen, sobald man den Schaden erkennt. Zur Sicherheit sollte auch der Strom im betroffenen Raum unterbrochen werden, zumindest aber elektrische Geräte in der Nähe der Schadensquelle vom Stromnetz getrennt werden. Dann gilt es, das Wasser zu beseitigen. Je nach Menge kann man dies selbst tun oder benötigt Unterstützung von Profis, die zum Beispiel voll gelaufene Keller auspumpen. Danach erst sollte man sich der Sicherung seiner Einrichtung widmen, damit diese keinen (weiteren) Schaden nimmt und danach die vom Wasser verursachten Schäden an Möbeln, Böden und Wänden dokumentieren – dabei sollte auch der Nachbar bedacht werden, dessen Wohnung eventuell unterhalb der eigenen liegt oder an die eigene grenzt. Zumindest sollte überprüft werden, ob auch dort Wasserschäden auftreten. Das Schadensprotokoll umfasst im Idealfall auch Fotos, um beim Versicherer belegen zu können, wenn beispielsweise Laminat aufgequollen ist.

Welche Versicherung zahlt bei Wasserschäden?

Grundsätzlich können bei Wasserschäden 3 verschiedene Versicherungen zur Erstattung herangezogen werden: die Haftpflicht, die Gebäude- oder die Hausratversicherung. Welche davon genau greift, ist abhängig von der konkreten Schadensart, sowie von den Eigentumsverhältnissen – es macht also einen Unterschied, ob man Mieter oder Eigentümer ist, wie genau der Wasserschaden am Haus zustande kam und welche Gebäudeteile oder Einrichtungsgegenstände davon betroffen sind.

Welche Schäden übernimmt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung greift für Hauseigentümer dann, wenn Rohre und Versorgungsistallationen den Wasserschaden an unverrückbaren Gebäudebestandteilen (zum Beispiel Parkett) verursacht haben. Das bedeutet nicht nur Wasserrohe und -leitungen, sondern auch Heizungs-, Klima- und Sanitärinstallationen, sowie Wasserlöschanlagen.

Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung?

Entsteht ein Leitungswasserschaden an der beweglichen Einrichtung (u.a. lose verlegten Bodenbelägen wie Laminat und Teppichböden) und den Möbeln durch Lecks an der Waschmaschine oder der Spülmaschine und Sprinkleranlagen, ist die Hausratversicherung des Gebäudebesitzers zuständig.

Welche Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn sich der Wasserschaden bis auf die Nachbarwohnungen auswirkt. Außerdem ist bei einer Mieterschaft die Haftpflicht dann zuständig, wenn man eine Mitschuld an der Ursache des Wasserschadens trägt und der Vermieter Ansprüche geltend macht.


Foto von XPS auf Unsplash


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