Schlüsseldienst Türöffnung – wer haftet für Schäden?

Wer eine hochwertige Wohnungseinrichtung hat, der investiert häufig auch in die Sicherheit. Ein hochwertiges Türschloss gehört bei vielen zu Grundausstattung, um einem Einbruch bestmöglich vorzubeugen. Doch wie sieht es aus, wenn man seinen Schlüssel selbst verliert oder in der Wohnung vergisst und auf die Hilfe eines Schlüsseldienstes angewiesen ist? Wer trägt die Kosten, die bei einer gewaltsamen Öffnung der Tür entstehen können?
Schlüsseldienst Türöffnung
Die Frage wer bei einer einer gewaltsamen Öffnung der Tür durch einen Schlüsseldienst die Kosten trägt, kommt immer wieder auf. Die Frage ist besonders interessant, da man den Schlüsseldienst ja quasi beauftragt die Tür gewaltsam zu öffnen.

Genau aus diesem Grund ist ein Schlüsseldienst normalerweise auch nicht in der Haftung, auch wenn ein Vertragspartner üblicherweise für Schäden haften muss, die er dem anderen Vertragspartner zufügt. Es gibt nur eine Ausnahme: Der Schlüsseldienst garantiert vorab eine beschädigungsfreie Öffnung der Tür. Sollte dann etwas kaputt gehen, dann kann man Schadensersatz verlangen.
Schlüsseldienst
Fotos von ABUS

Und noch ein wichtiger Hinweis: Informiert euch unbedingt vorher über alle anfallenden Kosten! Hierzu gehören sowohl die Anfahrtskosten als auch die Kosten für die Türöffnung. Idealerweise bietet der Schlüsseldienst auch einen Festpreis.


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